Terms and Conditions
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Healthengineers – Gesundheits-, Reha-, Fitness-, Personal-Training- und Online-Betreuungsangebote
Stand: April 2026
Anbieter: Healthengineers, Inhaber Salih Sara
(jurios.de)Telefon:* 0221 – 450 83 881
E-Mail: info@pt-healthengineers.de
Steuernummer: 218/5212/5750
USt-IdNr.: DE340001489
Nachfolgend „Healthengineers“, „Anbieter“ oder „Studio“ genannt.
1. Geltungsbereich und Vertragspartner1.1 Geltung dieser AGBDiese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Healthengineers und Kunden, Mitgliedern, Rehasport-Teilnehmern, Präventionskurs-Teilnehmern, Personal-Training-Kunden sowie Nutzern digitaler Angebote, soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
1.2 VertragsartenDiese AGB gelten insbesondere für:
Studio-Mitgliedschaften,
Fitnessstudio- und Boutique-Gym-Tarife,
Personal Training,
medizinisch orientiertes Training,
Rehasport im Studio,
ergänzende Rehasport-nahe Angebote,
Präventionskurse,
Online-Kurse,
Online-Betreuung,
App-Nutzung,
digitale Trainings-, Ernährungs-, Bewegungs- und Gesundheitsprogramme,
Angebote unter Bezeichnungen wie „Physiotherapie online“, „Rehasport online“, „Fitnessstudio online“, „Training online“, „Prävention online“ oder vergleichbare digitale Dienstleistungen.
1.3 Vorrang des VertragsdeckblattsMaßgeblich für den konkreten Leistungsumfang, die Laufzeit, den Preis, die Zahlungsart und besondere Vereinbarungen ist das jeweilige Vertragsdeckblatt, Buchungsformular, Online-Buchungsformular oder die individuelle schriftliche Vereinbarung.
Bei Widersprüchen zwischen Vertragsdeckblatt und diesen AGB geht das Vertragsdeckblatt vor.
1.4 Verbraucher und UnternehmerDiese AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, soweit einzelne Regelungen nicht ausdrücklich nur für Verbraucher oder Unternehmer gelten.
2. Vertragsschluss2.1 Vertragsschluss im StudioEin Vertrag kommt im Studio zustande, wenn der Kunde das Vertragsdeckblatt, ein Buchungsformular oder eine sonstige Vertragsvereinbarung unterschreibt oder digital bestätigt und Healthengineers den Vertrag annimmt.
2.2 Digitaler Vertragsschluss im StudioEin Vertrag kann auch digital im Studio abgeschlossen werden, zum Beispiel durch Unterzeichnung auf einem Tablet, Smartphone, per digitaler Signatur oder durch eine vergleichbare elektronische Bestätigung.
2.3 Online-VertragsschlussBei einer Online-Buchung über eine Website, einen Zahlungsanbieter, eine Kursplattform, eine App oder ein Online-Buchungssystem gibt der Kunde durch Anklicken einer eindeutig beschrifteten Schaltfläche, zum Beispiel „zahlungspflichtig bestellen“, „kostenpflichtig buchen“ oder vergleichbar, ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages ab.
Der Vertrag kommt zustande, wenn Healthengineers die Buchung bestätigt, den Zugang freischaltet, eine Vertragsbestätigung versendet oder mit der Leistungserbringung beginnt.
2.4 Speicherung und Übersendung der VertragsunterlagenHealthengineers kann Vertragsunterlagen digital speichern und dem Kunden per E-Mail, App, Kundenkonto oder auf einem sonstigen dauerhaften Datenträger zur Verfügung stellen.
2.5 Keine automatische Vertragsannahme ohne eindeutige ErklärungEine bloße Anfrage, ein Beratungsgespräch oder eine unverbindliche Kontaktaufnahme begründet noch keinen Vertrag. Ein Vertrag entsteht nur durch eine eindeutige Buchung, Unterschrift, digitale Bestätigung oder Annahme einer Leistung nach vorheriger eindeutiger Vertragsinformation.
2.6 MinderjährigePersonen vor Vollendung des 10. Lebensjahres können grundsätzlich keine Mitgliedschaft abschließen.
Für Minderjährige vor Vollendung des 18. Lebensjahres ist die Zustimmung eines gesetzlichen Vertreters erforderlich. Healthengineers kann die Vorlage geeigneter Nachweise, insbesondere Personalausweise der Vertragspartner, verlangen.
Bei minderjährigen Teilnehmern kann Healthengineers aus Sicherheits- und Aufsichtsgründen verlangen, dass ein Erziehungsberechtigter anwesend ist oder eine gesonderte Betreuung gebucht wird.
3. Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen3.1 Gesetzliches WiderrufsrechtVerbrauchern steht bei außerhalb der Geschäftsräume geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Die Einzelheiten ergeben sich aus der gesonderten Widerrufsbelehrung, die dem Kunden bei Vertragsschluss zur Verfügung gestellt wird.
3.2 Studioabschluss vor OrtBei einem Vertragsschluss unmittelbar im Studio besteht grundsätzlich kein gesetzliches Widerrufsrecht, sofern der Vertrag nicht über Fernkommunikationsmittel oder außerhalb der Geschäftsräume geschlossen wurde.
3.3 Freiwilliges 30-Tage-Widerrufsrecht für App-NutzungFür die reine App-Nutzung und digitale Online-Betreuung kann Healthengineers dem Kunden freiwillig ein erweitertes Widerrufsrecht von 30 Tagen ab Vertragsschluss einräumen, sofern dies im jeweiligen Angebot, Vertragsdeckblatt oder Buchungsformular ausdrücklich angegeben ist.
Dieses freiwillige 30-Tage-Widerrufsrecht gilt nur für die App-Nutzung beziehungsweise digitale Online-Betreuung und nicht automatisch für Studio-Mitgliedschaften, Personal Training, bereits wahrgenommene Präsenzleistungen, Rehasport, Präventionskurse oder individuell erbrachte Leistungen.
3.4 Beginn digitaler Leistungen während der WiderrufsfristWünscht der Kunde ausdrücklich, dass digitale Leistungen, Online-Kurse, App-Zugänge oder Online-Betreuungsleistungen bereits während der gesetzlichen Widerrufsfrist beginnen, kann Healthengineers die Leistung vor Ablauf der Widerrufsfrist freischalten.
Soweit rechtlich erforderlich, wird der Kunde dabei gesondert bestätigen, dass er mit dem Beginn der Leistung vor Ablauf der Widerrufsfrist einverstanden ist und Kenntnis davon hat, dass sein Widerrufsrecht unter den gesetzlichen Voraussetzungen ganz oder teilweise erlöschen kann.
3.5 Wertersatz bei bereits erbrachten LeistungenWird ein Vertrag wirksam widerrufen, können für bereits ausdrücklich gewünschte und bereits erbrachte Leistungen gesetzliche Wertersatzansprüche bestehen, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
4. Leistungen im Studio4.1 Umfang der StudionutzungDer Kunde erhält nach Maßgabe des Vertragsdeckblatts Zugang zum Studio und darf die dort vereinbarten Leistungen während der vereinbarten Öffnungs-, Zugangs- oder Betreuungszeiten nutzen.
Der genaue Leistungsumfang richtet sich nach dem gebuchten Tarif. Nicht automatisch enthalten sind insbesondere Personal Training, Rehasport, Präventionskurse, Spezialkurse, Online-Produkte, App-Betreuung, Diagnostik, Anamnese, individuelle Trainingsplanung oder sonstige Zusatzleistungen, sofern diese nicht ausdrücklich vereinbart wurden.
4.2 Nutzung außerhalb betreuter ZeitenEine Nutzung außerhalb betreuter Zeiten ist nur zulässig, wenn der jeweilige Tarif dies vorsieht und der Kunde die Hausordnung, Sicherheitsregeln und Zutrittsregelungen einhält.
Bei Verstößen kann Healthengineers den Zugang beschränken, sperren, eine Abmahnung aussprechen oder den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen.
4.3 Freihaltung bestimmter BereicheEinzelne Bereiche des Studios können zeitweise für Kurse, Rehasport, Personal Training, Diagnostik, Gruppenangebote oder besondere Betreuungsleistungen reserviert sein. Mitglieder haben diese Bereiche während der entsprechenden Zeiten freizuhalten.
4.4 Kein Anspruch auf bestimmte GeräteEs besteht kein Anspruch auf die dauerhafte Verfügbarkeit bestimmter Geräte, Räume, Trainingsflächen, Kurszeiten oder einzelner Trainer, sofern dies nicht ausdrücklich individuell vereinbart wurde.
Healthengineers bemüht sich um einen ordnungsgemäßen Betrieb, kann aber organisatorische Änderungen, Wartungen, Reparaturen, Kursverschiebungen oder Anpassungen des Angebots vornehmen, soweit dies für den Kunden zumutbar ist.
4.5 HausordnungHealthengineers ist berechtigt, eine Hausordnung aufzustellen. Die Hausordnung ist Bestandteil der Vertragsdurchführung. Sie kann im Studio ausgehängt, digital bereitgestellt oder auf der Website veröffentlicht werden.
4.6 WeisungsrechtDas Personal ist berechtigt, Weisungen zu erteilen, soweit dies zur Sicherheit, Ordnung, Hygiene, Rücksichtnahme, Durchführung von Kursen oder zum Schutz anderer Mitglieder erforderlich ist. Den Weisungen ist Folge zu leisten.
4.7 Verbot gewerblicher TrainingsdienstleistungenDas Anbieten, Durchführen oder Vermitteln eigener entgeltlicher oder gewerblicher Trainings-, Therapie-, Coaching- oder Beratungsleistungen im Studio ist ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von Healthengineers untersagt.
4.8 ThekenbereichDas Betreten des Thekenbereichs, von Personalräumen, Lagerräumen, Bürobereichen oder sonstigen nicht freigegebenen Bereichen ist ausschließlich dem Personal gestattet.
5. RFID-Mitgliedskarte, Zutritt und Identitätskontrolle5.1 Mitgliedskarte und digitale ZutrittsmittelHealthengineers kann dem Kunden eine RFID-Karte, einen digitalen Zugang, einen App-Zugang, einen Türcode oder ein vergleichbares Zutrittsmittel zur Verfügung stellen.
5.2 Persönliche NutzungZutrittsmittel sind personenbezogen und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Die Mitgliedschaft ist nicht übertragbar.
5.3 Verlust und ErsatzDer Verlust einer RFID-Karte oder eines Zutrittsmittels ist Healthengineers unverzüglich mitzuteilen. Für die Neuausstellung kann Healthengineers die tatsächlich angefallenen Kosten oder eine im Vertrag ausgewiesene Ersatzgebühr berechnen. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
5.4 RückgabeSofern eine physische Mitgliedskarte Eigentum von Healthengineers bleibt, ist sie nach Vertragsende zurückzugeben. Bei Nichtrückgabe können die ausgewiesenen Ersatzkosten berechnet werden.
5.5 IdentitätskontrolleHealthengineers ist berechtigt, zur Vermeidung von Missbrauch eine Identitätskontrolle durchzuführen. Hierzu kann ein Lichtbildausweis verlangt werden. Soweit ein Foto des Mitglieds gespeichert wird, erfolgt dies nur im Rahmen der datenschutzrechtlichen Vorgaben.
6. Pflichten des Kunden und Verhaltensregeln6.1 RücksichtnahmeDer Kunde verpflichtet sich, auf andere Mitglieder, Teilnehmer, Kunden, Trainer, Besucher und das Personal Rücksicht zu nehmen.
6.2 Hygiene und SicherheitGeräte, Trainingsflächen, Umkleiden, Duschen und sonstige Einrichtungen sind hygienisch und sachgemäß zu nutzen. Hygienevorschriften und Sicherheitsregeln sind einzuhalten.
6.3 Konsumverbote und verbotene GegenständeIm Studio ist das Rauchen sowie der Konsum von Alkohol, E-Shishas, illegalen Substanzen oder sonstigen berauschenden Mitteln untersagt.
Das Mitbringen, Anbieten, Überlassen oder Vertreiben von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln, Suchtmitteln, Anabolika oder leistungssteigernden Substanzen, die nicht dem eigenen ärztlich verordneten Gebrauch dienen, ist untersagt.
6.4 Speisen und GetränkeSpeisen dürfen nur so mitgebracht und verzehrt werden, dass andere Mitglieder nicht gestört werden und keine hygienischen Beeinträchtigungen entstehen. Healthengineers kann den Verzehr bestimmter Speisen im Studio untersagen.
6.5 Sozialer AufenthaltEin sozialer Aufenthalt im Studio oder vor dem Studio ist nur zulässig, solange der Betrieb, andere Mitglieder, Nachbarn oder Dritte nicht gestört werden. Bei Beschwerden oder Störungen sind die Weisungen des Personals zu befolgen.
6.6 Umkleiden, Duschen und SpindeUmkleiden, Duschen und Spinde dürfen während des Aufenthaltes genutzt werden. Spinde sind nach dem Training zu räumen, sofern kein Mietspind ausdrücklich vereinbart wurde.
Spinde dürfen von Healthengineers geöffnet und geräumt werden, wenn sie unzulässig über Nacht oder über einen längeren Zeitraum belegt bleiben. Gegenstände werden für eine angemessene Frist aufbewahrt, sofern dies zumutbar ist. Verderbliche, gefährliche oder hygienisch bedenkliche Gegenstände können entsorgt werden.
6.7 Haftung für WertgegenständeFür mitgebrachte Wertgegenstände, Kleidung, Bargeld, Schmuck, elektronische Geräte oder sonstige Gegenstände übernimmt Healthengineers keine Haftung, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
7. Beiträge, Gebühren und Zahlungsbedingungen7.1 BeiträgeDie Beiträge, Gebühren und Zahlungsintervalle ergeben sich aus dem Vertragsdeckblatt, der Buchung, dem Angebot oder der jeweiligen Tarifbeschreibung.
7.2 Fälligkeit bei EinmalzahlungenEinmalige Beiträge werden mit Vertragsschluss fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist.
7.3 Fälligkeit bei monatlichen BeiträgenMonatliche Beiträge werden grundsätzlich im Voraus zum Monatsersten fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist.
Der anteilige Beitrag für den ersten Vertragsmonat kann sofort bei Vertragsschluss fällig werden. Der anteilige Beitrag für den letzten Vertragsmonat kann zusammen mit dem vorherigen Beitrag abgerechnet werden.
7.4 SEPA-LastschriftSoweit vereinbart, nimmt der Kunde am SEPA-Lastschriftverfahren teil und erteilt Healthengineers ein entsprechendes Mandat. Der Kunde hat für ausreichende Kontodeckung zu sorgen.
Kosten, die durch schuldhaft verursachte Rücklastschriften entstehen, können dem Kunden berechnet werden. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
7.5 Barzahlung und VorauszahlungBarzahlungen oder Vorauszahlungen können im Einzelfall vereinbart werden. Ein Anspruch auf Barzahlung besteht nicht, sofern SEPA-Lastschrift oder eine andere Zahlungsart vereinbart wurde.
7.6 RechnungenRechnungen können elektronisch an die vom Kunden angegebene E-Mail-Adresse oder über ein Kundenkonto bereitgestellt werden.
7.7 ZahlungsverzugBefindet sich der Kunde in Zahlungsverzug, kann Healthengineers den Zugang zu Leistungen bis zum Ausgleich der offenen Forderungen sperren.
Healthengineers kann Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie erforderliche Mahn-, Rücklastschrift-, Rechtsverfolgungs- und Inkassokosten geltend machen, soweit diese vom Kunden schuldhaft verursacht wurden und gesetzlich zulässig sind.
7.8 RatenzahlungenRatenzahlungen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. Eine Ratenzahlungsvereinbarung berührt laufende monatliche Beiträge nur dann, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
8. Preisanpassung8.1 Anpassung bei UmsatzsteueränderungÄndert sich der gesetzliche Umsatzsteuersatz, ist Healthengineers berechtigt und verpflichtet, die Bruttopreise entsprechend anzupassen, sofern die Leistung umsatzsteuerpflichtig ist.
8.2 Sonstige PreisanpassungenEine einseitige Preisanpassung laufender Verträge erfolgt nur, wenn eine transparente, sachlich gerechtfertigte und rechtlich zulässige Grundlage besteht, zum Beispiel aufgrund erheblicher, nicht von Healthengineers verursachter Kostensteigerungen, gesetzlicher Änderungen oder objektiver Veränderungen der Leistungserbringung.
Healthengineers wird dem Kunden die Anpassung in Textform mitteilen und die Gründe nachvollziehbar darstellen.
8.3 Zustimmung und SonderkündigungsrechtSoweit eine Zustimmung des Kunden rechtlich erforderlich ist, wird Healthengineers diese einholen. Wird eine Preisanpassung wirksam, erhält der Kunde ein Sonderkündigungsrecht, sofern die Anpassung nicht lediglich auf einer gesetzlichen Umsatzsteueränderung beruht.
8.4 Keine automatische Tarifhochsetzung als VertragsstrafeEin Verstoß gegen Zutrittszeiten, Hausordnung oder Vertragsregeln führt nicht automatisch zu einer dauerhaften Einstufung in einen höheren Tarif. Healthengineers kann bei Verstößen jedoch eine Abmahnung aussprechen, den Zugang beschränken, tatsächlich entstandene Schäden geltend machen oder bei schwerwiegenden bzw. wiederholten Verstößen außerordentlich kündigen.
9. Vertragslaufzeit, Verlängerung und Kündigung9.1 MindestvertragslaufzeitDie Mindestvertragslaufzeit ergibt sich aus dem Vertragsdeckblatt oder der jeweiligen Buchung.
Für Studio-Mitgliedschaften, Online-Betreuung, App-Abos oder kombinierte Verträge kann eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten vereinbart werden, sofern dies ausdrücklich im Vertrag angegeben ist.
9.2 Verlängerung nach der MindestlaufzeitNach Ablauf der vereinbarten Mindestvertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit, sofern er nicht rechtzeitig gekündigt wird.
Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit kann der Vertrag vom Kunden grundsätzlich mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden, sofern gesetzlich keine kürzere Frist gilt oder vertraglich keine für den Kunden günstigere Regelung vereinbart wurde.
9.3 Monatlich kündbare VerträgeSoweit ein Vertrag ausdrücklich als monatlich kündbar vereinbart ist, kann er mit einer Frist von einem Monat zum nächstmöglichen Beendigungszeitpunkt gekündigt werden, sofern nichts Günstigeres vereinbart ist.
9.4 KündigungsformKündigungen können in Textform erfolgen, insbesondere per E-Mail an info@pt-healthengineers.de, per Brief oder über eine gesetzlich vorgeschriebene Online-Kündigungsmöglichkeit, soweit der Vertrag online abgeschlossen werden kann.
9.5 Kündigungsbutton und WiderrufsbuttonSoweit Healthengineers online den Abschluss von Dauerschuldverhältnissen ermöglicht, wird eine gesetzlich erforderliche Online-Kündigungsmöglichkeit bereitgestellt.
Soweit gesetzlich erforderlich, wird ab dem 19.06.2026 zusätzlich eine Online-Widerrufsmöglichkeit für widerrufbare Online-Verträge bereitgestellt.
9.6 Außerordentliche KündigungDas Recht beider Vertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Ein wichtiger Grund für Healthengineers kann insbesondere vorliegen bei:
wiederholten oder schwerwiegenden Verstößen gegen Hausordnung oder Weisungen,
Weitergabe der Mitgliedskarte oder des Zugangs an Dritte,
unbefugtem Zutritt,
Störung des Betriebs,
Belästigung oder Gefährdung anderer Personen,
Zahlungsverzug trotz Mahnung,
Missbrauch digitaler Inhalte oder Zugangsdaten,
gewerblicher Nutzung ohne Zustimmung.
9.7 Umzug des StudiosEin Sonderkündigungsrecht wegen eines Studio-Umzugs besteht, wenn dem Kunden die weitere Nutzung aufgrund der neuen Entfernung oder der konkreten Umstände nicht zumutbar ist.
Bleibt der Standort Hollweghstr. 8–12, 51103 Köln, oder ein zumutbarer Ersatzstandort im näheren Umfeld bestehen, besteht nicht automatisch ein Sonderkündigungsrecht.
9.8 Beschwerden und MängelBeschwerden, Mängelrügen oder Reklamationen berechtigen nicht automatisch zur außerordentlichen Kündigung. Healthengineers ist zunächst Gelegenheit zur Prüfung und, soweit möglich, zur Abhilfe zu geben.
10. Stilllegung, Pausierung und Ruhen des Vertrages10.1 Anspruch nur bei VereinbarungEine Stilllegung oder Pausierung des Vertrages besteht nur, wenn dies vertraglich vereinbart wurde oder Healthengineers im Einzelfall zustimmt.
10.2 DauerSoweit auf dem Vertragsdeckblatt nichts anderes vereinbart wurde, kann eine Stilllegung bis zu 6 Wochen beziehungsweise 42 Tage pro Vertragsjahr betragen.
10.3 AnkündigungEine Stilllegung ist grundsätzlich mindestens vier Wochen vor Beginn in Textform zu beantragen, sofern kein wichtiger Grund eine kurzfristigere Prüfung erforderlich macht.
10.4 Wirkung der StilllegungWährend der Stilllegung ruht die Zahlungspflicht für die betroffenen beitragspflichtigen Leistungen, soweit dies vereinbart wurde. Gleichzeitig können die betroffenen Leistungen nicht genutzt werden.
Die Vertragslaufzeit kann sich um die Dauer der Stilllegung verlängern, wenn dies im Vertragsdeckblatt oder in der Stilllegungsvereinbarung vereinbart wurde.
10.5 Keine Stilllegung bei Kündigung oder VertragsverstoßEin Anspruch auf Stilllegung besteht nicht, wenn der Vertrag bereits gekündigt ist, ein erheblicher Zahlungsverzug besteht oder Healthengineers zur außerordentlichen Kündigung berechtigt wäre.
11. Personal Training und individuelle Betreuung11.1 Gesonderte LeistungPersonal Training, 1:1-Betreuung, individuelle Trainingsplanung, Anamnese, Diagnostik, Ernährungsbetreuung und vergleichbare Leistungen sind gesonderte Leistungen und nur enthalten, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.
11.2 TerminvereinbarungPersonal-Training-Termine werden individuell vereinbart. Der Kunde ist verpflichtet, vereinbarte Termine pünktlich wahrzunehmen.
11.3 Absage durch den KundenSagt der Kunde einen vereinbarten Personal-Training-Termin weniger als 48 Stunden vor dem Termin ab oder erscheint er nicht, kann der Termin berechnet werden, sofern Healthengineers den Termin nicht anderweitig vergeben kann.
Für besondere Termine, Wochenendtermine, externe Termine, Diagnostiktermine, längere Betreuungseinheiten oder ausdrücklich reservierte Zeitfenster kann eine längere Absagefrist vereinbart werden, wenn der Kunde hierauf bei Buchung hingewiesen wurde.
11.4 Absage durch HealthengineersMuss Healthengineers einen Termin aus wichtigem Grund absagen, wird ein Ersatztermin angeboten. Weitergehende Ansprüche bestehen nur nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften.
11.5 Karten, Gutscheine und KontingentePersonal-Training-Karten, Gutscheine oder Zeitkontingente haben die jeweils ausgewiesene Gültigkeit. Nach Ablauf der Gültigkeit verfallen sie, sofern gesetzlich nichts anderes zwingend gilt oder Healthengineers im Einzelfall eine Verlängerung gewährt.
11.6 Nutzung innerhalb der VertragslaufzeitLeistungen, die Bestandteil eines laufenden Monats- oder Vertragsmodells sind, müssen innerhalb der vereinbarten Laufzeit beziehungsweise des jeweiligen Leistungszeitraums genutzt werden, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Eine Übertragung auf Folgemonate erfolgt nur bei ausdrücklicher Vereinbarung.
12. Rehasport12.1 Rehasport auf ärztliche VerordnungRehasport kann auf Grundlage einer ärztlichen Verordnung und einer Kostenübernahme durch den zuständigen Kostenträger erfolgen.
12.2 Keine Zuzahlungspflicht für genehmigten RehasportFür genehmigten Rehasport entstehen dem Teilnehmer keine verpflichtenden Zuzahlungen für die verordnete Rehasportleistung, soweit die Kosten vom zuständigen Kostenträger übernommen werden.
12.3 Freiwillige ZusatzleistungenZusatzleistungen wie Studio-Mitgliedschaften, medizinisch orientiertes Training, App-Nutzung, Anamnese, Personal Training, Geräteeinweisung, Online-Betreuung oder sonstige Zusatzangebote sind freiwillig und vom Rehasport getrennt.
Der Abschluss solcher Zusatzleistungen ist keine Voraussetzung für die Teilnahme am ärztlich verordneten Rehasport.
12.4 Vergünstigte Zusatzmitgliedschaften für Rehasport-TeilnehmerRehasport-Teilnehmer können freiwillig vergünstigte Zusatzmitgliedschaften abschließen, sofern entsprechende Tarife angeboten werden. Die Konditionen gelten nur während der aktiven Rehasport-Teilnahme, sofern dies im Vertrag so vereinbart ist.
12.5 Wegfall der Grundlage einer vergünstigten ZusatzmitgliedschaftEndet die aktive Rehasport-Teilnahme oder werden Rehasporttermine dauerhaft nicht wahrgenommen, kann Healthengineers eine vergünstigte Zusatzmitgliedschaft nach Maßgabe der vertraglichen Regelungen beenden, auf einen regulären Tarif umstellen oder die Nutzung verweigern, soweit die Vergünstigung ausdrücklich an die aktive Rehasport-Teilnahme gekoppelt war.
12.6 Anwesenheit und MitwirkungRehasport-Teilnehmer sollen vereinbarte Kurstermine regelmäßig wahrnehmen und Absagen rechtzeitig mitteilen. Wiederholte unentschuldigte Abwesenheiten können organisatorische Folgen haben, insbesondere wenn dadurch Plätze blockiert werden.
12.7 Anamnese und EinweisungSoweit eine Anamnese, Einweisung oder Beratung als eigenständige Zusatzleistung gebucht wird, werden Umfang und Kosten vorab ausgewiesen. Eine nachträgliche Berechnung erfolgt nur, wenn die Leistung ausdrücklich vereinbart oder tatsächlich gesondert in Anspruch genommen wurde.
13. Präventionskurse und Gesundheitsförderung13.1 PräventionskurseHealthengineers kann Präventionskurse, Gesundheitskurse und digitale oder Präsenz-Kursangebote anbieten. Der konkrete Kursinhalt, Zeitraum, Umfang und Preis ergeben sich aus der jeweiligen Kursbeschreibung oder Buchung.
13.2 KrankenkassenbezuschussungSoweit Kurse zertifiziert sind, kann eine Bezuschussung durch gesetzliche Krankenkassen möglich sein. Ein Anspruch auf Erstattung besteht ausschließlich gegenüber der jeweiligen Krankenkasse und richtet sich nach deren Bedingungen.
Healthengineers schuldet nicht den Erfolg einer Erstattung, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
13.3 TeilnahmebescheinigungEine Teilnahmebescheinigung kann nur ausgestellt werden, wenn die Voraussetzungen des jeweiligen Kurses erfüllt sind, insbesondere die erforderliche Anwesenheits- oder Nutzungspflicht.
13.4 Zwei Präventionskurse und App-FreischaltungBei Buchung von zwei Präventionskursen kann Healthengineers dem Kunden die App-Nutzung beziehungsweise bestimmte Online-Angebote für ein Jahr kostenlos freischalten, sofern dies im jeweiligen Angebot ausdrücklich vorgesehen ist.
Diese kostenlose Freischaltung ist eine Zusatzleistung zur Kursbuchung und begründet keinen Anspruch auf Auszahlung, Verrechnung oder Verlängerung, wenn der Kunde die App nicht nutzt.
13.5 Verfall nicht genutzter Präventions- oder Online-AnsprücheAnsprüche auf Präventionskurse, Online-Kurse, App-Freischaltungen oder digitale Zusatzleistungen müssen innerhalb des vereinbarten Leistungszeitraums genutzt werden. Eine Übertragung auf Folgejahre, Auszahlung oder Verrechnung mit Mitgliedsbeiträgen erfolgt nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde oder gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.
14. Online-Betreuung, App-Nutzung und digitale Dienstleistungen14.1 LeistungsartenHealthengineers kann digitale Dienstleistungen und Online-Produkte anbieten, insbesondere:
Trainings-App,
Ernährungs-App,
Reha-nahe Online-Betreuung,
Präventionskurse online,
Fitnessstudio online,
Physiotherapie-nahe Online-Inhalte,
Rehasport-nahe Online-Inhalte,
Bewegungsprogramme,
Trainingspläne,
Ernährungspläne,
Video-Kurse,
Live-Online-Termine,
Chat-, Formular- oder App-Betreuung,
Dokumentationen, Lerninhalte und digitale Begleitmaterialien.
14.2 Keine Heilbehandlung über digitale StandardinhalteDigitale Inhalte ersetzen keine ärztliche Diagnose, keine medizinische Behandlung, keine Physiotherapie im heilmittelrechtlichen Sinne und keine individuelle Therapie, sofern dies nicht ausdrücklich durch entsprechend berechtigte Leistungserbringer und im rechtlich zulässigen Rahmen angeboten wird.
Bei Beschwerden, Schmerzen, Erkrankungen oder Unsicherheiten ist vor Beginn der Nutzung ärztlicher Rat einzuholen.
14.3 App-ZugangDer Kunde erhält nach Buchung einen persönlichen Zugang zur App oder zur jeweiligen digitalen Plattform. Der Zugang ist nicht übertragbar und darf nicht an Dritte weitergegeben werden.
14.4 Technische VoraussetzungenDer Kunde ist selbst dafür verantwortlich, die technischen Voraussetzungen für die Nutzung digitaler Angebote bereitzuhalten, insbesondere Internetverbindung, Smartphone, Computer, Browser, Betriebssystem und ausreichend Speicherplatz.
14.5 VerfügbarkeitHealthengineers bemüht sich um eine möglichst störungsfreie Verfügbarkeit digitaler Angebote. Eine jederzeitige unterbrechungsfreie Verfügbarkeit wird nicht geschuldet. Wartungen, technische Störungen, Updates oder Ausfälle externer Dienstleister können zu Einschränkungen führen.
14.6 Sinnvolle und regelmäßige NutzungDer Nutzen digitaler Trainings-, Ernährungs- und Bewegungsangebote setzt eine regelmäßige und sinngemäße Nutzung durch den Kunden voraus. Der Kunde ist selbst verantwortlich, Inhalte angemessen umzusetzen, Rückmeldungen wahrheitsgemäß zu geben und gesundheitliche Grenzen zu beachten.
Nicht genutzte digitale Inhalte, App-Zugänge, Pläne oder Betreuungsfunktionen werden nicht erstattet, ausgezahlt oder verlängert, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
14.7 Missbrauch und ZugangssperreHealthengineers kann digitale Zugänge sperren, wenn der Kunde Zugangsdaten weitergibt, Inhalte unerlaubt vervielfältigt, veröffentlicht, verkauft, Dritten zugänglich macht oder die Plattform missbräuchlich nutzt.
14.8 Laufzeit digitaler VerträgeDigitale Verträge und App-Abos können als monatlich kündbare Verträge oder als Verträge mit einer Mindestlaufzeit, insbesondere 12 Monaten, angeboten werden. Die konkrete Laufzeit ergibt sich aus der jeweiligen Buchung.
Nach Ablauf einer vereinbarten Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit und ist mit einer Frist von einem Monat kündbar, sofern keine günstigere Regelung vereinbart wurde.
14.9 Kombination mit StudioleistungenOnline-Betreuung oder App-Nutzung kann eigenständig oder zusätzlich zu einer Studio-Mitgliedschaft angeboten werden. Endet die Studio-Mitgliedschaft, endet die App-Nutzung nur dann automatisch, wenn sie ausdrücklich an die Studio-Mitgliedschaft gekoppelt ist.
14.10 Kostenlose App-FreischaltungenKostenlose App-Freischaltungen, zum Beispiel im Zusammenhang mit Präventionskursen, Aktionen, Rehasport-nahen Zusatzangeboten oder Studio-Mitgliedschaften, sind freiwillige Zusatzleistungen. Sie können inhaltlich, zeitlich und technisch begrenzt sein.
Ein Anspruch auf Barauszahlung, Gutschrift oder Ersatz besteht nicht, wenn die kostenlose Freischaltung nicht genutzt wird.
15. Gesundheitliche Eigenverantwortung15.1 GesundheitszustandDer Kunde ist verpflichtet, Healthengineers vor Beginn des Trainings oder der Nutzung digitaler Programme über gesundheitliche Einschränkungen, Schmerzen, Erkrankungen, Verletzungen, Schwangerschaft, ärztliche Verbote oder sonstige relevante Umstände zu informieren, soweit diese für die sichere Durchführung relevant sind.
15.2 Ärztliche AbklärungBei gesundheitlichen Beschwerden, Vorerkrankungen, Schmerzen oder Unsicherheiten ist der Kunde verpflichtet, vor Trainingsbeginn ärztlichen Rat einzuholen.
15.3 Kein ErfolgsgarantHealthengineers schuldet keinen bestimmten Trainings-, Gesundheits-, Gewichts-, Muskelaufbau-, Reha-, Therapie-, Präventions- oder Abnehmerfolg. Ergebnisse hängen wesentlich von Mitwirkung, Regelmäßigkeit, Ernährung, Alltag, Schlaf, Belastbarkeit und individuellen Voraussetzungen des Kunden ab.
16. Urheberrechte und Schutz digitaler Inhalte16.1 Rechte an InhaltenTrainingspläne, Videos, Texte, Konzepte, App-Inhalte, Kursmaterialien, Ernährungspläne, Grafiken, Programme und sonstige Inhalte von Healthengineers sind urheberrechtlich geschützt.
16.2 NutzungsrechtDer Kunde erhält ein einfaches, persönliches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für die Dauer des Vertrages oder der Freischaltung.
16.3 Verbot der WeitergabeEine Vervielfältigung, Veröffentlichung, Weitergabe, Unterlizenzierung, Verkauf, öffentliche Zugänglichmachung oder Nutzung für eigene gewerbliche Zwecke ist ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung untersagt.
17. Datenschutz und Kommunikation17.1 KundendatenDer Kunde ist verpflichtet, bei Vertragsschluss richtige und aktuelle Daten anzugeben.
17.2 Änderung von DatenÄnderungen von Name, Adresse, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Bankverbindung oder sonstigen vertragsrelevanten Daten sind Healthengineers unverzüglich mitzuteilen.
17.3 KommunikationDer Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass vertragsrelevante Kommunikation per E-Mail, Post, Telefon, App, Kundenkonto oder persönlich erfolgen kann, soweit dies rechtlich zulässig ist.
17.4 DatenschutzDie Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nach Maßgabe der Datenschutzerklärung von Healthengineers und der gesetzlichen Datenschutzvorgaben.
17.5 BonitätsprüfungEine Bonitätsprüfung erfolgt nur, wenn hierfür eine rechtliche Grundlage besteht oder der Kunde gesondert eingewilligt hat, insbesondere bei berechtigtem Interesse, Ratenzahlung, erhöhtem Zahlungsausfallrisiko oder vergleichbaren Fällen. Einzelheiten werden dem Kunden vorab transparent mitgeteilt.
18. Haftung18.1 Haftung bei Vorsatz und grober FahrlässigkeitHealthengineers haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
18.2 Haftung bei Verletzung von Leben, Körper oder GesundheitBei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit haftet Healthengineers nach den gesetzlichen Vorschriften.
18.3 Leichte FahrlässigkeitBei leichter Fahrlässigkeit haftet Healthengineers nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
18.4 Haftung für HilfspersonenDie Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten gesetzlicher Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von Healthengineers.
18.5 ProdukthaftungEine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
19. Höhere Gewalt und behördliche Maßnahmen19.1 Höhere GewaltKann Healthengineers Leistungen aufgrund höherer Gewalt, behördlicher Anordnungen, Pandemien, Naturereignissen, Energieausfällen, technischen Störungen, Streiks, Krieg, Unruhen oder vergleichbaren Ereignissen vorübergehend nicht oder nur eingeschränkt erbringen, ruhen die betroffenen Leistungspflichten für die Dauer der Behinderung.
19.2 ErsatzleistungenHealthengineers kann zumutbare Ersatzleistungen anbieten, zum Beispiel Online-Angebote, Ersatztermine, Zeitgutschriften, Vertragsruhe oder alternative Nutzungsmöglichkeiten.
19.3 Gesetzliche RechteGesetzliche Rechte des Kunden bleiben unberührt. Eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund ist nicht ausgeschlossen, wenn dem Kunden ein Festhalten am Vertrag im Einzelfall unzumutbar ist.
20. StreitbeilegungHealthengineers ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz teilzunehmen.
21. Änderungen dieser AGBHealthengineers kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern, soweit hierfür ein sachlicher Grund besteht und der Kunde hierdurch nicht unangemessen benachteiligt wird.
Änderungen werden dem Kunden in Textform mitgeteilt. Soweit eine Zustimmung erforderlich ist, wird Healthengineers diese einholen. Hauptleistungspflichten, Preise und wesentliche Vertragsbestandteile können nicht einseitig ohne rechtliche Grundlage zulasten des Kunden geändert werden.
22. Aufrechnung und ZurückbehaltungDer Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur ausüben, soweit sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
23. Schlussbestimmungen23.1 VertragsspracheVertragssprache ist Deutsch.
23.2 Anwendbares RechtEs gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit dem keine zwingenden Verbraucherschutzvorschriften entgegenstehen.
23.3 Salvatorische KlauselSollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Zusatz: Separate Widerrufsbelehrung für Online-Verträge und digitale Leistungen
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns
Healthengineers, Inh. Salih Sara
Hollweghstr. 8–12
51103 Köln
E-Mail: info@pt-healthengineers.de
Telefon: 0221 – 450 83 881
mittels einer eindeutigen Erklärung, zum Beispiel per Brief oder E-Mail, über Ihren Entschluss informieren, diesen Vertrag zu widerrufen.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des WiderrufsWenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf bei uns eingegangen ist.
Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
Beginn der Leistung während der Widerrufsfrist
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts unterrichten, bereits erbrachten Leistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Leistungen entspricht, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
Digitale Inhalte und digitale Dienstleistungen
Bei digitalen Inhalten oder digitalen Dienstleistungen kann das Widerrufsrecht unter den gesetzlichen Voraussetzungen erlöschen, wenn Sie ausdrücklich zugestimmt haben, dass wir vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Ausführung des Vertrages beginnen, und Sie bestätigt haben, dass Sie dadurch Ihr Widerrufsrecht verlieren können.
Freiwillige Erweiterung bei App-Nutzung
Soweit im jeweiligen Angebot ausdrücklich angegeben, gewährt Healthengineers für die reine App-Nutzung freiwillig ein erweitertes Widerrufsrecht von 30 Tagen ab Vertragsschluss. Diese freiwillige Erweiterung gilt nur für die App-Nutzung und nur im ausdrücklich angebotenen Umfang.
Muster-Widerrufsformular
Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, können Sie folgendes Formular verwenden. Die Nutzung des Formulars ist nicht vorgeschrieben.
An:
Healthengineers, Inh. Salih Sara
Hollweghstr. 8–12
51103 Köln
E-Mail: info@pt-healthengineers.de
Hiermit widerrufe ich den von mir abgeschlossenen Vertrag über folgende Leistung:
Bestellt/gebucht am:
Name des Kunden:
Anschrift des Kunden:
E-Mail-Adresse des Kunden:
Datum:
Unterschrift des Kunden, nur bei Mitteilung auf Papier: